Drei Sätze, dann weißt du, ob es dich trifft
Du verschickst Ware an Privatkunden und packst sie dafür in etwas ein. Dann bist du Erstinverkehrbringer und musst dich vor dem ersten Versand im Register LUCID anmelden und deine Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren. Eine Mindestmenge gibt es nicht, auch nicht für Kleinunternehmer und auch nicht bei drei Paketen im Monat.
Wer seine Verpackungen bei keinem dualen System lizenziert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro. Fehlt nur die Anmeldung in LUCID, sind es bis zu 100.000 Euro. So steht es in § 66 des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes. Für viele ist die härtere Folge aber eine andere. Amazon, eBay und Etsy verlangen die LUCID-Nummer und schalten Angebote ohne sie ab.
Was gerade wichtig ist
- Ab 12. August 2026 gilt neues Recht — die EU-Verpackungsverordnung ersetzt das Verpackungsgesetz
- LUCID-Registrierung Schritt für Schritt — was du brauchst, was es kostet, was danach kommt
Die registrierten dualen Systeme
Bei einem dieser Betreiber musst du deine Mengen lizenzieren. Wer in der Liste steht, entscheidet nicht der Markt, sondern die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Nur eingetragene Systeme dürfen das anbieten.
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Quelle der Liste: Übersicht der Systembetreiber bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Preise stehen jetzt bei jedem Eintrag, so wie sie am 19.09.2026 auf der jeweiligen Anbieterseite selbst standen. Bei drei Anbietern zeigt die eigene Seite keinen Preis ohne Rechner, bei einem ließ sich die Seite technisch nicht öffnen. Auch das steht so da, statt eine Zahl von einem Vergleichsportal zu übernehmen. Eine gesetzliche Mindestmenge gibt es bei keinem der geprüften Systeme.