LUCID-Registrierung Schritt für Schritt
Die Anmeldung im Verpackungsregister kostet nichts und dauert keine halbe Stunde. Der Fehler, den viele machen, liegt danach. Die Registrierung allein erfüllt die Pflicht nämlich noch nicht.
Wann du dran bist
Sobald du verpackte Ware an private Endverbraucher in Deutschland abgibst, bist du Erstinverkehrbringer. Das gilt für den Karton, das Füllmaterial, das Klebeband und den Aufkleber ebenso wie für die Produktverpackung selbst. Die Anmeldung muss vor dem ersten Versand erfolgen, nicht am Jahresende und nicht, wenn eine bestimmte Menge erreicht ist.
Was du bereitlegen solltest
Für die Anmeldung brauchst du den Firmennamen genau so, wie er im Gewerbe steht, die Anschrift, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine Kontaktperson. Dazu kommt eine Einschätzung, welche Verpackungsarten in welcher Menge bei dir anfallen. Für den Start reicht eine ehrliche Schätzung in Kilogramm, getrennt nach Materialien wie Papier und Pappe, Kunststoff oder Glas.
Am Ende bekommst du deine Registrierungsnummer per E-Mail. Sie beginnt mit DE und hat dann dreizehn Ziffern. Diese Nummer trägst du bei Amazon, eBay oder Etsy in dein Verkäuferkonto ein, sonst schalten die Plattformen deine Angebote früher oder später ab.
Der zweite Teil, den viele übersehen
LUCID ist nur das Register. Es sagt dem Staat, dass es dich gibt. Bezahlt wird die Entsorgung deiner Verpackungen bei einem dualen System, und das ist ein eigener Vertrag mit einem eigenen Preis. Zehn Betreiber sind dafür zugelassen, ihre Preise unterscheiden sich erheblich, besonders bei kleinen Mengen.
Die Mengen, die du beim dualen System buchst, meldest du parallel auch in LUCID. Beide Zahlen müssen zusammenpassen, denn genau dieser Abgleich ist der Punkt, an dem die Zentrale Stelle nachsieht.
Was danach jedes Jahr kommt
Üblich sind drei Meldungen im Jahresverlauf. Zu Beginn meldest du die geplante Menge, unterjährig korrigierst du, wenn du deutlich daneben liegst, und nach Jahresende meldest du die tatsächlichen Zahlen. Wer viel verschickt, kann zusätzlich in eine Prüfpflicht rutschen, bei der ein Wirtschaftsprüfer die Angaben bestätigt. Die genauen Schwellen dafür stehen gerade auf dem Prüfstand, weil das Verpackungsrecht im August 2026 auf eine neue Grundlage gestellt wurde. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Zahl, auf die du dich verlassen würdest.
Wenn du es bisher versäumt hast
Dann meldest du dich an und lizenzierst rückwirkend für den Zeitraum, in dem du schon verschickt hast. Die dualen Systeme bieten das an. Das ist unangenehm, aber deutlich billiger als der andere Weg. Wettbewerber und Verbände dürfen fehlende Registrierungen abmahnen, und die Plattformen sperren ohnehin.
Zur Übersicht der zehn dualen Systeme
Keine Rechtsberatung. Dieser Text gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls. Verbindlich sind die Angaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister und der amtliche Gesetzestext. Bei Unsicherheit wende dich an einen Rechtsanwalt.