LUCID-Registrierung Schritt für Schritt

Die Anmeldung im Verpackungsregister kostet nichts und dauert keine halbe Stunde. Der Fehler, den viele machen, liegt danach. Die Registrierung allein erfüllt die Pflicht nämlich noch nicht.

Wann du dran bist

Sobald du verpackte Ware an private Endverbraucher in Deutschland abgibst, bist du Erstinverkehrbringer. Das gilt für den Karton, das Füllmaterial, das Klebeband und den Aufkleber ebenso wie für die Produktverpackung selbst. Die Anmeldung muss vor dem ersten Versand erfolgen, nicht am Jahresende und nicht, wenn eine bestimmte Menge erreicht ist.

Was du bereitlegen solltest

Für die Anmeldung brauchst du den Firmennamen genau so, wie er im Gewerbe steht, die Anschrift, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine Kontaktperson. Dazu kommt eine Einschätzung, welche Verpackungsarten in welcher Menge bei dir anfallen. Für den Start reicht eine ehrliche Schätzung in Kilogramm, getrennt nach Materialien wie Papier und Pappe, Kunststoff oder Glas.

Am Ende bekommst du deine Registrierungsnummer per E-Mail. Sie beginnt mit DE und hat dann dreizehn Ziffern. Diese Nummer trägst du bei Amazon, eBay oder Etsy in dein Verkäuferkonto ein, sonst schalten die Plattformen deine Angebote früher oder später ab.

Der zweite Teil, den viele übersehen

LUCID ist nur das Register. Es sagt dem Staat, dass es dich gibt. Bezahlt wird die Entsorgung deiner Verpackungen bei einem dualen System, und das ist ein eigener Vertrag mit einem eigenen Preis. Zehn Betreiber sind dafür zugelassen, ihre Preise unterscheiden sich erheblich, besonders bei kleinen Mengen.

Die Mengen, die du beim dualen System buchst, gehen auch an LUCID. Beide Zahlen müssen zusammenpassen, denn genau an diesem Abgleich sieht die Zentrale Stelle nach. Eigentlich muss die Meldung an LUCID sofort nach der Meldung ans System kommen. Wer im Vorjahr insgesamt unter 10 Tonnen geblieben ist, darf sie stattdessen einmal gesammelt bis zum 1. Juni des Folgejahres abgeben (§ 9 Absatz 2 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz).

Was danach jedes Jahr kommt

Für die meisten kleinen Versender bleibt es bei dieser einen Sammelmeldung im Jahr. Merkst du unterwegs, dass deine Schätzung weit daneben lag, passt du die gebuchte Menge bei deinem dualen System an.

Eine Vollständigkeitserklärung, die ein registrierter Sachverständiger oder Prüfer bestätigt, brauchst du erst bei größeren Mengen. Die Grenze liegt bei 80 Tonnen Glas und 50 Tonnen Papier, Pappe und Karton im Vorjahr, für jedes andere Material bei 30 Tonnen (§ 10 Absatz 4). Wer darunter bleibt, hinterlegt sie nur, wenn die Zentrale Stelle ausdrücklich danach fragt. Den Gesetzestext und die Übergangsregeln für 2026 findest du im Artikel zum neuen Verpackungsrecht.

Wenn du es bisher versäumt hast

Dann meldest du dich an und lizenzierst rückwirkend für den Zeitraum, in dem du schon verschickt hast. Die dualen Systeme bieten das an. Das ist unangenehm, aber deutlich billiger als der andere Weg. Wettbewerber und Verbände dürfen fehlende Registrierungen abmahnen, und die Plattformen sperren ohnehin.

Zur Übersicht der zehn dualen Systeme

Keine Rechtsberatung. Dieser Text gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls. Verbindlich sind die Angaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister und der amtliche Gesetzestext. Bei Unsicherheit wende dich an einen Rechtsanwalt.